- Kurpfuscher
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Kur|pfu|scher ['ku:ɐ̯pf̮ʊʃɐ], der; -s, -, Kur|pfu|sche|rin ['ku:ɐ̯pf̮ʊʃərɪn], die; -, -nen:a) Person, die ohne medizinische Ausbildung und behördliche Genehmigung Kranke behandelt.b) (ugs. abwertend) schlechter Arzt, schlechte Ärztin:zu diesem Kurpfuscher gehe ich nicht mehr.* * *
Kur|pfu|scher 〈m. 3〉1. jmd., der ohne ärztl. Vorbildung u. behördl. Genehmigung Kranke behandelt2. 〈umg.; abwertend〉 unfähiger Arzt* * *
Kur|pfu|scher, der:a) (Rechtsspr.) jmd., der ohne medizinische Ausbildung u. behördliche Genehmigung Kranke behandelt;b) (ugs. abwertend) schlechter Arzt.* * *
Kurpfuscher,Person, die Kranke berät oder behandelt, ohne eine Approbation zu besitzen oder ohne die Erlaubnis, als Heilpraktiker tätig zu sein. Der Kurpfuscher wird nach §§ 6, 13 Bundesärzteordnung, § 5 Heilpraktikergesetz mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht. - In Österreich ist Kurpfuscher, wer ohne abgeschlossene ärztliche Ausbildung Kranke behandelt; auf die Approbation kommt es nicht an (§ 184 StGB). In der Schweiz bestehen kantonale Strafvorschriften.* * *
Kur|pfu|scher, der: a) (Rechtsspr.) jmd., der ohne medizinische Ausbildung u. behördliche Genehmigung Kranke behandelt; b) (ugs. abwertend) schlechter Arzt.
Universal-Lexikon. 2012.